Tarife
Unsere Tarife richten sich nach dem Alter des Kindes. Geschwister erhalten ermässigte Tarife. Der Monatsbeitrag ergibt sich aus dem Tagessatz multipliziert mit dem Faktor 4.3333 (52 Wochen / 12 Monate).
Kinder von 3 bis 18 Monaten
Normal:
- Ganzer Tag CHF 162.–
- Halber Tag CHF 118.–
Geschwister:
- Ganzer Tag CHF 146.–
- Halber Tag CHF 112.–
Kinder ab 19 Monaten
Normal:
- Ganzer Tag CHF 149.–
- Halber Tag CHF 108.–
Geschwister:
- Ganzer Tag CHF 133.–
- Halber Tag CHF 102.–
Rechenbeispiele
2 ganze Tage pro Woche, 3–18 Monate:
CHF 162 × 2 × 4.33 = ca. CHF 1’403/Monat
zzgl. Nebenkosten bei Anwesenheit
3 ganze Tage pro Woche, ab 19 Monaten:
CHF 149 × 3 × 4.33 = ca. CHF 1’936/Monat
zzgl. Nebenkosten bei Anwesenheit
5 ganze Tage pro Woche, ab 19 Monaten:
CHF 149 × 5 × 4.33 = ca. CHF 3’226/Monat
zzgl. Nebenkosten bei Anwesenheit.
Betreuungszeiten
Ganzer Tag: 07:00–18:30 Uhr
Halber Tag: 07:00–14:00 Uhr
Mindestbetreuung:
2 ganze Tage oder 3 halbe Tage pro Woche.
Nebenkosten & Gebühren
Nebenkosten (Essen, Pflegeprodukte, Ausflüge):
CHF 10.– pro Tag
Diese werden nur bei effektiver Anwesenheit verrechnet (nicht bei Krankheit oder Ferien).
Einschreibegebühr (bei Vertragsabschluss):
CHF 200.–
Eintrittsgebühr (bei Vertragsabschluss):
CHF 2’000.–
Ab Einzahlung der Eintrittsgebühr gilt der Platz als definitiv reserviert und der Betreuungsvertrag tritt in Kraft.
Eintrittsgebühr – warum?
Als Kinderhaus sind wir an einem möglichst langfristigen Betreuungsverhältnis interessiert. Die Eintrittsgebühr wird bei Kündigung im ersten Jahr nicht zurückerstattet, im zweiten Jahr zur Hälfte. Kann der Platz wieder besetzt werden oder wird die Frist von zwei Jahren eingehalten, wird die Gebühr vollumfänglich zurückerstattet. Bei triftigem Grund (Wohnortswechsel, Stellenwechsel, Krankheit) wird die Gebühr gegen Nachweis sofort zurückerstattet.
Abwesenheiten
Die Betreuungsbeiträge werden auch an Tagen erhoben, an denen ein Kind wegen Ferien oder Krankheit abwesend ist, da der Platz nicht anderweitig besetzt werden kann. Nebenkosten werden an diesen Tagen nicht verrechnet.
Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt 4 Monate auf Ende eines Monats. Bis zum Austritt muss die Betreuung bezahlt werden, auch wenn keine Betreuung mehr beansprucht wird.
Städtische Subventionen
Wir verfügen über subventionierte Betreuungsplätze. Eltern müssen beim Sozialdepartement der Stadt Zürich einen Antrag stellen. Nach Erhalt des definitiven Beitragsfaktors kannst du dich bei uns erkundigen, ob wir noch über freie subventionierte Plätze verfügen.
Wichtig: Das Kinderhaus Ringelrosen akzeptiert nur subventionierte Anfragen mit maximal 80 % Betreuungsfaktor.
